Unser Hauptaufgabenfeld ist das Angebot der berufsmäßig geführten rechtlichen Betreuung nach Bestellung durch das zuständige Amtsgericht. Rechtliche Betreuung ist eine Hilfe für Menschen, die auf
Grund einer psychischen Erkrankung oder einer Behinderung mit der Erledigung Ihrer Angelegenheiten überfordert sind. Je nach Einzelfall kann eine Betreuung unterschiedliche Aufgabenfelder
umfassen. Alle Aufgabenkreise sind im Gerichtsbeschluss aufgeführt. Die häufigsten Aufgabenkreise sind z.B. Vermögensangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge oder Behördenangelegenheiten. Eine
rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung oder Vormundschaft. Betreuung soll eine Unterstützung sein. Alle Angelegenheiten, die ein betreuter Mensch selbst bewältigen kann, sollten auch unter
Betreuung weiterhin selbstständig erledigt werden. Außerdem sind Betreuungen regelmäßig auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen und können jederzeit wieder gerichtlich aufgehoben werden, sollte
keine Notwendigkeit mehr bestehen.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie uns gerne.