Rechtliche Betreuung

 

Kosten für rechtliche Betreuungen werden in Deutschland durch den Gesetzgeber geregelt. Die Vergütung von Berufsbetreuern richtet sich nach einem komplexen Pauschalsystem. Für Menschen die unter rechtlicher Betreuung stehen, ist es wichtig zu wissen, dass Sie nur dann zur Kostendeckung Ihrer Betreuung herangezogen werden, wenn Sie durch das Gericht als "vermögend" eingestuft wurden. Dies ist der Fall, wenn die Schonvermögensgrenze (seit 01.04.2017: 5.000,00 EUR) überschritten oder ein laufendes Nettoeinkommen von mehr als 1.600,00 EUR erzielt wird. Sollten Sie weitere Fragen über die genaue Zusammensetzung der Kosten haben, beraten wir Sie hierzu gerne telefonisch oder auch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs. 

Betreute, welche als mittellos eingestuft wurden, also nur geringes Einkommen erzielen und geringes Vermögen unterhalb der Schonvermögensgrenze besitzen, müssen für Betreuervergütungen und andere laufende Kosten (z.B. Gerichtskosten) nicht selbst aufkommen. In diesem Fall übernimmt diese die Staatskasse.

 

Mediation & systemisches Coaching

 

Für Mediationsverfahren wird ausgehend von der jeweiligen Sachlage und deren Komplexität sowie eines möglichen Streitwertes von uns ein Vergütungssatz mit den Medianten ausgehandelt. Wir bieten hierfür ein Erstgespräch, in welchem alle Modalitäten des Falles besprochen werden. Falls es im Anschluss zu einem Vertragsabschluss kommt, berechnen wir für das Erstgespräch keine Kosten. Falls kein Vertragsabschluss zu Stande kommt, berechnen wir eine Pauschale von 100,00 EUR. Bei Coachings verfahren wir genauso. 

Philipp Rösel M.A. - Büro für rechtliche Betreuung, Mediation und systemisches Coaching 

Benzstraße 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg

Tel.: 09661 / 304 8196

Fax: 09661 / 304 8252

mobil: 0176 / 21205806

Email: betreuung-roesel(at)web.de

DE-Mail: philipp.roesel(at)gmx.de-Mail.de

Sprechzeiten: Mo - Do  09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:30 Uhr sowie Fr  09:00 - 12:00 Uhr